Förderrichtlinien
Präambel
Ziel der Stiftung ist es, Mittel für Forschung, Lehre und Krankenversorgung im UKE bereitzustellen. Die Stiftung soll nicht die reguläre Finanzierung der Stadt Hamburg, der Krankenkassen oder anderer Geldgeber reduzieren oder gar ersetzen. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf mit abgeschlossener Promotion können die Unterstützung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens beantragen.
Berechtigung
Antragsberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, die für ihre Forschungsvorhaben zusätzliche Mittel benötigen.
Verwendung von Kontaktformularen
In diesem Webangebot der UKE-Stiftung können auch Kontaktformulare enthalten sein, welche Ihnen die Kontaktaufnahme erleichtern soll. Die von Ihnen im Zusammenhang mit den Kontaktformularen einzugebenden Daten (in der Regel Name, E-Mail-Adresse, Nachricht) werden unmittelbar an die Stelle weitergeleitet, an welche sich Ihre Anfrage richtet. Die Daten werden von der jeweiligen Stelle zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigt.
Die Verarbeitung der jeweils übermittelten Daten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung in die Datenverarbeitung bei Absendung des Kontaktformulars. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
Die UKE-Stiftung verarbeitet Ihre über ein Kontaktformular übermittelten personenbezogenen Daten so lange, wie dies für die Erledigung Ihrer Anfrage erforderlich ist. In Abhängigkeit von Ihrer Anfrage können sich weitere Dokumentations- und Aufbewahrungsfristen ergeben.
Fristen und Normen
Ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Der Antrag ist in der Regel in deutscher Sprache zu stellen. Auf der Homepage werden – soweit festgelegt – Termine veröffentlicht, zu denen Anträge spätestens eingereicht sein müssen, um bei der nächsten Vergabe berücksichtigt zu werden. Die Förderdauer beträgt höchstens drei Jahre. Der Vorstand stellt fest, wann über die Förderung eines Antrags entschieden wird.
Es können Sach-, Personal- und Investitionsmittel beantragt werden. Der Antrag sollte sich wie folgt gliedern:
- Titel
- Zusammenfassung
- Stand der Forschung
- Ggf. Vorarbeiten
- Projektziele mit
- Forschungshypothese(n)
- Arbeitsprogramm ggf. mit Meilensteinen
- Beantrage Mittel: Sach-, Personal- und Investitionsmittel
- Voraussichtliche Dauer
Der Antrag sollte möglichst kurz gefasst sein und in der Regel drei, maximal fünf, Seiten nicht überschreiten.
Dem Antrag beizufügen sind zusätzlich ein Lebenslauf der Antragstellerin/ des Antragstellers sowie ein Schriftenverzeichnis gegliedert in Originalarbeiten, Patente und eine Listung der bisher eingeworbenen begutachteten Drittmittel.
Dem Antrag beizufügen ist ebenso eine Erklärung der Instituts-/Klinikleitung, dass die Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens mit den beantragten Mittel gewährleistet ist.
Begutachten
Die Anträge werden beim Vorstand der Stiftung eingereicht und von diesem an ein Gutachtergremium weitergeleitet. Dieses Gremium besteht aus drei medizinisch qualifizierten Mitgliedern des Kuratoriums, die für ein Jahr vom Vorstand ernannt werden. Ggf. können auswärtige Gutachter zur Ergänzung der Begutachtungsexpertise herangezogen werden. Die Begutachtung sollte spätestens nach drei Monaten abgeschlossen sein.
Projektabschluss
Drei Monate nach Abschluss der Arbeiten ist der Stiftung ein Abschlussbericht vorzulegen sowie die Mittelverwendung aufzuzeigen. Diesem sind aus dem durch die Stiftung geförderten Arbeiten entstandene Publikationen beizulegen.
Dr. Rainer Süßenguth
Telefon: +49 (0) 40 7410 – 56096
E-Mail: Suessenguth@uke-stiftung.de